Rechtsprechung
   BVerwG, 04.10.2013 - 6 B 13.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28275
BVerwG, 04.10.2013 - 6 B 13.13 (https://dejure.org/2013,28275)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.2013 - 6 B 13.13 (https://dejure.org/2013,28275)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 2013 - 6 B 13.13 (https://dejure.org/2013,28275)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,28275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2013 - 6 B 13.13
    Dass eine in dem Fall der Unvereinbarkeit dieser Vorschriften mit den für sie bestehenden grundrechtlichen Vorgaben (vgl. dazu grundlegend: BVerfG, Urteile vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 und 25/71 - BVerfGE 33, 303 und vom 8. Februar 1977 - 1 BvF 1/76 u.a. - BVerfGE 43, 291 ) ins Werk zu setzende Neuregelung eine Zulassung der Klägerin zum Studium für das besagte Semester ohne Wartezeit ermöglichen würde, ist wenn nicht als ausgeschlossen, so doch, wie von dem Oberverwaltungsgericht angenommen, als gänzlich ungewiss anzusehen.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2013 - 6 B 13.13
    Weder beruht dann das vorinstanzliche Urteil auf der hinwegdenkbaren Begründung, noch ist die Klärung mit ihr etwa zusammenhängender Grundsatzfragen in einem Revisionsverfahren zu erwarten (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 und vom 6. Mai 2010 - BVerwG 6 B 84.09 - juris Rn. 6).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2013 - 6 B 13.13
    Dass eine in dem Fall der Unvereinbarkeit dieser Vorschriften mit den für sie bestehenden grundrechtlichen Vorgaben (vgl. dazu grundlegend: BVerfG, Urteile vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 und 25/71 - BVerfGE 33, 303 und vom 8. Februar 1977 - 1 BvF 1/76 u.a. - BVerfGE 43, 291 ) ins Werk zu setzende Neuregelung eine Zulassung der Klägerin zum Studium für das besagte Semester ohne Wartezeit ermöglichen würde, ist wenn nicht als ausgeschlossen, so doch, wie von dem Oberverwaltungsgericht angenommen, als gänzlich ungewiss anzusehen.
  • BVerwG, 05.10.2009 - 6 B 17.09

    Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der Bestimmung des Invests für

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2013 - 6 B 13.13
    Eine Rechtsfrage, auf die die Vorinstanz nicht entscheidend abgehoben hat, kann regelmäßig nicht zur Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO führen (Beschlüsse vom 14. November 2008 - BVerwG 6 B 61.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 47 Rn. 3 und vom 5. Oktober 2009 - BVerwG 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4 Rn. 7).
  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 61.06

    Schule; Versetzung; Nichtversetzung; Interesse; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2013 - 6 B 13.13
    Im Übrigen liegt zwar in einer Entscheidung durch Prozessurteil statt durch Sachurteil dann ein Verfahrensfehler, wenn diese auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht (Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - BVerwG 6 B 61.06 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Rn. 2 und vom 3. September 2010 - BVerwG 6 B 29.10 - Buchholz 310 § 127 VwGO Nr. 16 Rn. 6).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2013 - 6 B 13.13
    Nicht mit Gründen versehen ist eine Entscheidung in diesem Sinne deshalb nur, wenn sie - jedenfalls in maßgeblichen Teilen - so mangelhaft begründet ist, dass die Entscheidungsgründe ihre doppelte Funktion nicht mehr erfüllen können (Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 S. 6 f.).
  • BVerfG, 06.09.2012 - 1 BvL 13/12

    Relevanz von Abiturnote bzw Wartezeit für Studienplatzvergabe im Fach

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2013 - 6 B 13.13
    Es ist indes nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus dieser Vorlage, die das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 6. September 2012 - 1 BvL 13/12 - (NVwZ 2013, 61 ff.) wegen einer nach § 80 Abs. 2 BVerfGG nicht hinreichenden Begründung als unzulässig verworfen hat, die Erwägungen herauszusuchen, die eine Zulassung der Grundsatzrevision tragen könnten.
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73

    Kapazitätsausnutzung

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2013 - 6 B 13.13
    Die geltend gemachte Abweichung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 1975 - 1 BvR 344/73 - (BVerfGE 39, 258) liegt nicht vor.
  • VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6 K 3656/11

    Vereinbarkeit der Studienplatzvergabe nach Wartezeit mit dem Grundgesetz

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2013 - 6 B 13.13
    Die Klägerin fügt ihrer Beschwerdeschrift einen Abdruck des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 26. April 2012 - 6 K 3656/11 - (juris) bei.
  • BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 11.92

    Wegfall der Ermächtigung für das Verwaltungsgericht, anstelle der zuständigen

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2013 - 6 B 13.13
    Denn in Anbetracht des in der Konstellation der Ablehnung eines begünstigenden Verwaltungsakts regelmäßig gegebenen Vorrangs der Verpflichtungsklage (vgl. dazu: Urteil vom 29. Juni 1992 - BVerwG 6 C 11.92 - BVerwGE 90, 265 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 249 S. 97 f.) war eine ausführlichere Begründung nicht veranlasst.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2011 - 13 B 1212/11

    OVG gibt den Beschwerden der Stiftung für Hochschulzulassung gegen die vom VG

  • BVerwG, 14.11.2008 - 6 B 61.08

    Deutsche Rundfunkfinanzierung als Erfüllung des Tatbestands einer staatlichen

  • BVerwG, 03.09.2010 - 6 B 29.10

    Festsetzung einer Gebühr wegen Überschreitung der Regelstudienzeit ohne

  • BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 84.09

    Einberufung zum Zivildienst; Auslandsstudium; Vertrauen auf behördliche Auskunft

  • VG Gelsenkirchen, 08.10.2012 - 6z L 1018/12

    Studium; Medizin; Wartezeit; verfassungswidrig; Härte

  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    In einer mit derjenigen im Ausgangsverfahren vergleichbaren Situation habe aus prozessrechtlichen Gründen keine inhaltliche Entscheidung getroffen werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2013 - 6 B 13.13 -, juris).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 6 B 35.16

    Berufungsbegründungsfrist; Verschulden des Bevollmächtigten; rechtliches Gehör;

    Eine solche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2013 - 6 B 13.13 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 181 Rn. 15).

    Eine Rechtsfrage, auf die die Vorinstanz nicht entscheidend abgehoben hat, kann regelmäßig nicht zur Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2013 - 6 B 13.13 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 181 Rn. 19 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.07.2022 - 7 B 15.21

    Genehmigung Windenergieanlage

    Die Revisionszulassung setzt eine Rechtsfrage voraus, die für das angegriffene Urteil entscheidungserheblich war (BVerwG, Beschlüsse vom 4. Oktober 2013 - 6 B 13.13 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 181 Rn. 19 und vom 21. Dezember 2018 - 7 BN 3.18 - Buchholz 406.27 § 32 BBergG Nr. 2 Rn. 11).
  • BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Soldat auf Zeit; Unteroffizier; Umwandlung

    Im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen ist eine Entscheidung nur, wenn sie - jedenfalls in maßgeblichen Teilen - so mangelhaft begründet ist, dass die Entscheidungsgründe ihre beiden Funktionen nicht mehr erfüllen können, die Beteiligten über die der Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten und dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der inhaltlichen Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiellrechtlicher Hinsicht zu ermöglichen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2013 - 6 B 13.13 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 181 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.09.2016 - 6 B 14.16

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit; Überdenkensverfahren

    Ist eine angegriffene Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision jedoch nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 4. Oktober 2013 - 6 B 13.13 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 181 Rn. 20 und vom 15. Mai 2015 - 6 B 53.14 - juris Rn. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 2 LA 67/16

    Berufungszulassungsverfahren; Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht im

    Abgesehen davon, dass eine Entscheidung nur dann nicht mit Gründen versehen ist, wenn sie so mangelhaft begründet ist, dass die Entscheidungsgründe ihre beiden Funktionen nicht mehr erfüllen können, die Beteiligten über die der Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten und dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der inhaltlichen Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiell-rechtlicher Hinsicht zu ermöglichen, wofür einfache Unzulänglichkeiten der Begründung nicht genügen (stRspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2013 - 6 B 13.13 -, juris Rn. 13), ist zum vom Verwaltungsgericht zugrundelegten "Allgemeinplatz" weder dargelegt, weshalb es weiterer Ausführungen bedurfte, noch - sollte es sich um eine Tatsachenfrage handeln - welche Auskünfte entgegenstehen (vgl. zu Letzterem: Senatsbeschluss vom 1. September 2016 - 2 LA 85/16 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 4.16

    Politische Partei; Verbreitung des Verfassungsschutzberichts;

    Ist eine angegriffene Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2013 - 6 B 13.13 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 181 Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.2019 - 4 BN 13.19

    (pauschale) Bezugnahme auf Einwendungsschreiben; Anforderungen an die Rüge;

    Eine Rechtsfrage, auf die die Vorinstanz nicht entscheidend abgehoben hat, kann regelmäßig - so auch hier - nicht zur Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO führen (BVerwG, Beschlüsse vom 14. November 2008 - 6 B 61.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 47 Rn. 3, vom 5. Oktober 2009 - 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4 Rn. 7 und vom 4. Oktober 2013 - 6 B 13.13 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 181 Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 17.07.2023 - 10 B 17.22

    Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit der fehlgeschlagenen Sanierung eines

    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 4. Oktober 2013 - 6 B 13.13 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 181 Rn. 19 und vom 24. Juni 2022 - 10 B 16.21 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 08.12.2014 - 6 B 26.14

    Anordnung der Regulierungsbehörde; Erledigung; Elektronischer Kostennachweis;

    Weder beruht dann das vorinstanzliche Urteil auf der hinwegdenkbaren Begründung, noch ist die Klärung mit ihr etwa zusammenhängender Grundsatzfragen in einem Revisionsverfahren zu erwarten (Beschluss vom 4. Oktober 2013 - BVerwG 6 B 13.13 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 181 Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.03.2016 - 6 B 5.16

    Politische Partei; Verbreitung des Verfassungsschutzberichts;

  • BVerwG, 21.12.2018 - 7 BN 3.18

    Abschöpfung von Marktlagengewinnen; Aufsuchung; Erdöl; Feldesabgabe;

  • BVerwG, 15.05.2015 - 6 B 53.14

    Amateurfunk - Störung durch Powerlinenetz

  • BVerwG, 07.08.2023 - 4 BN 2.23

    Sicherungsfähigkeit eines Bebauungsplans durch eine Veränderungssperre;

  • BVerwG, 12.10.2022 - 7 B 5.22

    Plangenehmigung zur Erneuerung bzw. den barrierefreien Ausbau von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2020 - 2 L 8/20

    Anforderungen an abfallrechtliche Verbringungsbeschränkungen; Gründe für die

  • VG Gelsenkirchen, 27.09.2016 - 6z K 1430/16

    Zulassung; Studium; Humanmedizin; Wartezeit; Verbesserung der Wartezeit;

  • BVerwG, 20.12.2021 - 4 BN 36.21

    Grundsatzrüge nach ergänzendem Verfahren (hier: Heilung eines

  • BVerwG, 12.11.2014 - 6 B 55.14

    Regionale Schulentwicklung; Schülerzahlprognose

  • BVerwG, 20.12.2021 - 4 BN 37.21

    Festsetzung von Lärmemissionskontingenten bei einer internen Gliederung eines

  • BVerwG, 11.10.2023 - 10 B 14.23
  • BVerwG, 12.10.2023 - 10 B 19.23
  • VG Gelsenkirchen, 03.02.2015 - 6z K 4139/14

    Zulassung; Studium; Medizin; Wartezeit; Vergabe; Studienplatz;

  • VG Gelsenkirchen, 03.02.2015 - 6z K 4140/14

    Studium; Zulassung; Zahnmedizin; Wartezeit; Vergabe; Verfassungsmäßigkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht